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Nebz
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(Moderator:
BerndJM
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Bakery Rechtssicherheit
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Author
Topic: Bakery Rechtssicherheit (Read 470 times)
gottfried
Senior Baker
Offline
Posts: 178
Bakery Rechtssicherheit
«
on:
October 11, 2008, 07:35:16 PM »
Hallo Team !
Ich brüte nun geraume Zeit drüber, wie ich ohne Rechtsanwalt eine Rechts bzw. Abmahnsicherheit für die Bakery herbekomme. Bin ängstlich. Kann die ja nicht einfach wo kopieren - sonst hab ich wieder ein Copyrightproblem.
gibts da z.B freie Standardagb mitsamt Rücksende- und Verpackungsverordnung und Zeug ??
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Hans>NULL
Master Baker
Offline
Posts: 360
Re: Bakery Rechtssicherheit
«
Reply #1 on:
October 11, 2008, 08:11:59 PM »
Es gibt kein "wirkliches" Problem beim Abkupfern, außer z.B. die AGB's eines Autohändlers für eine Bäckerei zu verwenden. Eine Eigenleistung muß meistens erbracht werden. Es geht darum, daß der Bürger bestimmte gesetzliche Vorschriften oder Vorgaben erfüllen muß. Da gibt's keine schöpferische Höhe, nur die persönliche Note. Im Zweifelsfall, also bei ungültigen Vereinbarungen, greift sowieso das BGB, und bei ganz bösen auch noch der Verbraucherschutz.
Vielleicht nicht soviel brüten, dafür aber die aktuellen eindeutigen Rechtsfälle lesen. Die gibt's im Netz. Dazu braucht man keine Beck'schen Handbücher zu kaufen.
Gruß, Hans>NUL
p.s. Kleiner Tip: Bei Elektronischen Shops, wie opencommerce u-a. gibt's schon verwertbare Texte als Beilage. Guten Appetit.
Nachtrag:
Ein Beispiel dafür wie schnell sich Vorschriften ändern können und man seinen Shop "nicht für ewig" mit einem unveränderlichen Text ausstatten kann, ist die Widerrufsbelehrung. Gerade geändert, steht die nächste Änderung schon 2009 an. Lesetip hierzu:
Neues Widerrufs und Rückgaberecht
Übrigens können die Texte in "ganz normaler Alltagssprache" verfaßt werden. Entscheidend ist, daß der Text das juristische Ziel erfüllt, sonst nix. Die meisten Texte sind von Juristen gemacht, weshalb sie dementsprechend bewertet werden. Allein von Juristen formulierter Text bedeutet bekanntlich aber keine absolute Rechtssicherheit. Also Mut zu eigener Stärke.
Kannsu auch so schraibn: Du darfst zurückschicker, abba nix kaputt, und nich erst Weihnachten. Wennu Paket hast, dann darfsu gucken 6 Wochen. Dann gehört Dir.
usw.
«
Last Edit: October 12, 2008, 12:55:48 PM by Hans>NULL
»
Logged
albatros
"All I Do Is Bake" Baker
Offline
Posts: 508
Re: Bakery Rechtssicherheit
«
Reply #2 on:
October 11, 2008, 10:11:13 PM »
@Hans>NULL
Na wenn Dir dafür mal nicht ein übereifriger, geldgieriger und abmahnungsgeiler Schwarzrock wegen "unerlaubter Rechtsberatung" ans Bein pinkelt.
Gruß
albatros
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Stefek
Backend Theme Team
A Baker's Baker
Offline
Posts: 2101
Friedenspfeife rumgereicht
Re: Bakery Rechtssicherheit
«
Reply #3 on:
October 11, 2008, 10:49:36 PM »
Hallo Albatros.
In der aktuellen t3n (ein Magazin für open source & web) gibt es einen großen Commerce Beitrag für Leute, die einen Shop im Internet haben. Vorgestellt werden auch viele open source Shop-Lösungen und ein PDF zum Thema Recht.
Vielleicht könnte es Dir nützen.
MfG,
Stefek
Logged
WebsiteBaker CMS
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albatros
"All I Do Is Bake" Baker
Offline
Posts: 508
Re: Bakery Rechtssicherheit
«
Reply #4 on:
October 11, 2008, 11:22:08 PM »
Hi Stefek,
danke für den Tipp.
Auch in Gottfrieds Namen.
Gruß
Uwe aka albatros
Logged
Stefek
Backend Theme Team
A Baker's Baker
Offline
Posts: 2101
Friedenspfeife rumgereicht
Re: Bakery Rechtssicherheit
«
Reply #5 on:
October 12, 2008, 01:19:30 AM »
Quote from: albatros on October 11, 2008, 11:22:08 PM
Auch in Gottfrieds Namen.
Hast es erfasst.
Habe tatsächlich nicht nach oben gescrollt, um den Namen des Initiators zu lesen.
War aber tatsächlich auch an Gottfried gerichtet.
Aber die Beiträge waren gut in dem Magazin, auch wenn ich den PHP Journal bevorzuge (das t3n ist ZU sehr Typo3 orientiert).
Stefek
Logged
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Hans>NULL
Master Baker
Offline
Posts: 360
Re: Bakery Rechtssicherheit
«
Reply #6 on:
October 12, 2008, 01:35:10 AM »
Das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) ist am 30. Juni 2008 durch das Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst worden. Da heißt es konkret :
Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalles erfordert (§ 2 RDG). Tätigkeiten, die sich im Auffinden, der Lektüre, der Wiedergabe und der bloß schematischen Anwendung von Rechtsnormen erschöpfen, sind allerdings keine Rechtsdienstleistungen.
Siehe auch
Wikipedia
und für Webdesigner oder Personen wie der Fragesteller:
akademie.de
Ich vermute, daß den meisten die Veränderung der Rechtslage überhaupt nicht bekannt ist. Wer sich vorher nicht mit rechlichen Fragen auseinandergesetzt hat, wird durch die Gesetzesänderung allein keinen Vorteil oder ein besseres Verständnis erlangen. Einzig mehr Rechtssicherheit ist zu verbuchen, z.B. in Foren wie hier, wo dann nicht mehr bei jeder Auskunft die juristische Keule droht.
off topic
Ände
Gruß, Hans>NUL
«
Last Edit: October 12, 2008, 02:02:20 PM by Hans>NULL
»
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egnal
Senior Baker
Offline
Posts: 151
Jeden Tag ein bisschen besser.
Re: Bakery Rechtssicherheit
«
Reply #7 on:
October 12, 2008, 11:06:56 AM »
@gottfried
Vielleicht schaust Du dich einmal in einem reinen Shop-Forum um wie z.b. hier:
http://www.ecombase.de/forum/index.php?
Logged
Gruß Henry -
www.forum-w.de
gottfried
Senior Baker
Offline
Posts: 178
Re: Bakery Rechtssicherheit
«
Reply #8 on:
October 13, 2008, 10:55:07 AM »
Code:
Kannsu auch so schraibn: Du darfst zurückschicker, abba nix kaputt, und nich erst Weihnachten. Wennu Paket hast, dann darfsu gucken 6 Wochen. Dann gehört Dir.
usw.
aaahhhh ..... ja
vielen Dank für alle Tips !
«
Last Edit: October 13, 2008, 10:58:59 AM by gottfried
»
Logged
Hans>NULL
Master Baker
Offline
Posts: 360
Re: Bakery Rechtssicherheit
«
Reply #9 on:
October 13, 2008, 07:59:21 PM »
Quote
aaahhhh ..... ja
In dieser Einfachheit lauert schon ein Falle, da deutlich gemacht werden muß, daß "und nich erst Weihnachten" eine Metapher darstellt
Sonst ist der Satzteil nur bis ein paar Wochen vor Weihnachten gültig.
Gruß, Hans>NUL
«
Last Edit: October 13, 2008, 08:03:29 PM by Hans>NULL
»
Logged
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